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Vorbemerkung: Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden die Grundlage für sämtliche Liefer- und Leistungsverträge von Thorsten Rath. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden zu Beginn der Geschäftsbeziehungen mit den Verkaufsunterlagen von Thorsten Rath ausgehändigt. Sollten in Bedingungen des Bestellers den Liefer- und Zahlungsbedingungen von Thorsten Rath widersprechende Bestimmungen enthalten sein, gelten diese nicht, es sei denn sie sind ausdrücklich und schriftlich von Thorsten Rath als Vertragsbestandteil bestätigt worden.

1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Thorsten Rath zu Stande. Deren Inhalt ist maßgeblich. Nachträgliche Änderungen des Bestellers werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Thorsten Rath Vertragsinhalt. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist der Besteller verpflichtet, innerhalb von zwei Werktagen etwaige Änderungen bzw. die Stornierung des Auftrages schriftlich anzuzeigen. Sollte keine Änderung/ Stornierung erfolgen, gilt der Auftrag als erteilt wie in der Auftragsbestätigung aufgeführt.

2. Preise, Fracht und Verpackung
Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise von Thorsten Rath. Diese Preisfestlegung steht unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise von Thorsten Rath verstehen sich ab Werk in EURO zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung, Porti, Versicherung undsonstige Versandkosten sind grundsätzlich im Preis nicht eingeschlossen. Sie werden bis zu einem Auftragswert von 1.000 € zusätzlich in Rechnung gestellt. Ab einem Auftragswert von 1.000 € werden Versandkosten anteilig berechnet wenn sie den Betrag von 25 € überschreiten. Expresslieferungen sind davon ausgeschlossen und werden separat berechnet. Ab einem Auftragswert von 2.000 € werden keine Versandkosten berechnet. Expresslieferungen bleiben davon aber ebenfalls ausgeschlossen. Geschieht der Transport zu Lasten des Bestellers, geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Ware das Werk verlässt. Wird aus Gründen Ware zurückgenommen, die Thorsten Rath nicht zu vertreten hat, trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang bei Thorsten Rath. Werden nach erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung auf Wunsch des Bestellers Änderungen am Werkgegenstand vorgenommen, bedarf es einer erneuten schriftlichen Auftragsbestätigung durch Thorsten Rath. Sämtliche Änderungen werden dem Besteller berechnet. Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

3. Liefermängel/Lieferfrist
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware sind zulässig. Gleichermaßen erhöht/verringert sich die geschuldete Vergütung. Thorsten Rath ist zu Teillieferungen berechtigt. Die von Thorsten Rath angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden sind. Sollte für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich sein, so beginnen Lieferfristen erst mit der vollständigen Erbringung dieser Handlung durch den Besteller zu laufen. Bei Überschreiten der verbindlichen Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Werden verbindliche Lieferfrist einschließlich angemessener Nachfrist nicht eingehalten, haftet Thorsten Rath ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliche unvorhersehbare und von Thorsten Rath nicht zu vertretende Umstände entbinden Thorsten Rath von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.

4. Gewährleistung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind sofort, mindestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, Thorsten Rath schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Überprüfung auf Mängelfreiheit, werden Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht angezeigt, so entfällt diesbezüglich jede Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Geringfügige Fehler, die weder den Wert, noch die Tauglichkeit oder Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, hat der Besteller grundsätzlich nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Thorsten Rath ist berechtigt, die Nacherfüllung nach eigener Wahl vorzunehmen. Dabei ist Thorsten Rath berechtigt, anstatt der Nacherfüllung eine Neulieferung vorzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist Thorsten Rath berechtigt zu einer wiederholten Nacherfüllung. Auch in diesem Fall trifft Thorsten Rath die Entscheidung zwischen Nacherfüllung und Neulieferung. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt – mindestens zwei Mal – fehlgeschlagen ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit Thorsten Rath grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatzanspruch ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

5. Warenrücknahmen
Warenrücknahmen können nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Thorsten Rath erfolgen. Für Warenrücknahmen, die nicht von Thorsten Rath zu vertreten sind, werden 15% des Warenwertes bei Gutschriften in Abzug gebracht. Sonderanfertigungen und Fertigprodukte sind generell von einer Rücknahme ausgeschlossen.

6. Pflichtverletzungen
Die Haftung für Pflichtverletzungen von Thorsten Rath beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Thorsten Rath haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche auf vom Besteller geprüfte Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, die vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, zurückzuführen sind. Für konstruktive Gestaltung und Richtigkeit reproduzierter Vorlagen haftet Thorsten Rath grundsätzlich nicht. Thorsten Rath hat lediglich die Pflicht, den Besteller – soweit erkennbar – unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung von Vorlagen hinzuweisen. Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfpflicht besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter für Thorsten Rath nicht.

7. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen von Thorsten Rath sind sofort und ohne jeden Abzug nach Abnahme fällig, es sei denn, der Besteller verfügt über anderslautende Konditionen bei Thorsten Rath. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen, es sei denn, dass es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Bei Einräumung eines Zahlungszieles ist Thorsten Rath berechtigt, bei dessen Überschreitung Verzugszinsen in Höhe von jeweils 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist. Wechsel werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung, Schecks nur erfüllungshalber und jeweils unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen. Ist der Besteller mit der Zahlung im Verzug, steht es Thorsten Rath frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen, auch ohne dass es einer nochmaligen Aufforderung zur Vertragserfüllung bedarf. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist Thorsten Rath berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so ist Thorsten Rath berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden zunächst immer auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf Hauptforderung verrechnet. Bei mehreren Forderungen werden Zahlungen zunächst auf die jeweils ältere Forderung verrechnet. Sind Zahlungstermine für ältere Rechnungen bereits überschritten, ist eine Skontierung einer jüngeren Rechnung nicht möglich.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von Thorsten Rath in deren Eigentum. Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht Thorsten Rath das (Mit-)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an Thorsten Rath ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an Thorsten Rath Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Thorsten Rath und dem Besteller. Im übrigen sind sämtliche Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere sind Sicherungsübereignungen oder Verpfändung nicht erlaubt. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware betroffen, so ist dies Thorsten Rath sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Aktenzeichen des Vollstreckungstitels, Geschäftsnummer des Vollstreckungsverfahrens und Name des Gerichtsvollziehers) gegebenenfalls unter Beifügung des Vollstreckungsprotokolls mitzuteilen. Sachen, die von Thorsten Rath dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge etc.) bleiben im Eigentum von Thorsten Rath.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für alle Vertragspartner Ellwangen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vereinbarungen der Parteien ist ebenfalls Ellwangen. Für Auslandslieferungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Inhalt und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses betreffen, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Thorsten Rath
Lauchheim, den 28. August 2004